Frage: Wir sind Eigentümer eines freistehenden Einfamilienhauses in einem durchgrünten Viertel, und jetzt will ein Bauträger am Nachbargrundstück einen viel zu großen Klotz errichten und die alten Bäume fällen? Kann ich mich wehren?
Antwort: Ja! Zwar ist das Maß der baulichen Nutzung grundsätzlich nicht drittschützend, vgl. BayVGH, BeckRS 2020, 14735. Allerdings bleibt Ihnen das sog. Feuersinger-Klimesch-Manöver – hier erhebt eine anerkannte Naturschutzvereinigung Klage und Eilantrag gegen die Fällung der Bäume, und im Rahmen dieser Verbandsklage wird inzident geprüft, ob sich das Bauvorhaben des Nachbarn gem. § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, vgl. BayVGH, BeckRS 2025, 31083.