Frage: Wir haben ein Grundstück von der Gemeinde im Wege eines städtebaulichen Vertrags („Einheimischenmodell“) erworben und das Haus entgegen der laut Vertrag 15-jährigen Selbstnutzungsbindung vorzeitig verkauft. Die Gemeinde macht nun von ihrer für diesen Fall vereinbarten Mehrerlösklausel Gebrauch und stellt uns die Wertsteigerung, satte € 130.000, in Rechnung. Zu Recht?
Antwort: Wohl nein! Das Oberlandesgericht hat in einer aktuellen Entscheidung derartige Einheimischenmodelle weitgehend beerdigt, vgl. OLG München, ZfIR 2026, 176. Die Mehrerlösklausel verstößt meist aus einer Fülle von Gründen gegen das Gebot angemessener Vertragsgestaltung aus § 11 Abs. 2 Satz 1 BauGB und ist idR unwirksam.