Frage: Mein jüngst verstorbener Vater hat vor 20 Jahren erneut geheiratet und damals den halben Anteil am Haus auf seine neue Ehefrau, meine Stiefmutter, überschrieben. Mehrt die verschenkte Haushälfte meinen Pflichtteil, wenn laut Testament meine Stiefmutter alles erbt?
Antwort: Ja! Wegen vor dem Tod verschenkter Vermögenswerte und Immobilien besteht i. d. R. ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch gem. § 2325 Abs. 1 BGB, der bei einer Schenkung unter Eheleuten gem. § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB auch nach mehr als 10 Jahren in voller Höhe fortbesteht, vgl. Birkenheier, in: jurisPK-BGB, § 2325 Rn 211.