Frage: Mein Unternehmen hat diverse Gewerbeobjekte angemietet. Da es sich um Gebrauchtimmobilien handelt, sind plötzlich alle möglichen Instandsetzungsarbeiten fällig, u. a. Erneuern der Leitungen, neue Fenster, neuer Putz. Kann der Vermieter meine Firma aufgrund einer Klausel im Gewerbemietvertrag („Mieter übernimmt die Instandsetzung innerhalb der Mietsache“) in die Pflicht nehmen?
Antwort: Nein! Die erwähnte Klausel benachteiligt den gewerblichen Mieter unangemessen und ist unwirksam, § 307 Abs. 1 BGB. Bei einer Gebrauchtimmobilie muss die Klausel eine Kostenobergrenze enthalten, vgl. OLG Frankfurt, ZMR 2021, 384; Boerner, in: Guhling/Günter, Gewerberaummiete, § 535 Rn 120.