Frage: Meine Eltern haben sich 1996 in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und mich und meine Schwester als Schlusserben zu je ½ bestimmt. Nach dem Tod meines Vaters hat meine Mutter mit weiterem Testament von 2022 meine Schwester als Alleinerbin eingesetzt. Erbt sie alles?
Antwort: Nein! In einem von meiner Kanzlei betriebenen Erbscheinverfahren hat das Amtsgericht Ulm das Einzeltestament von 2022 gem. § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB analog für unwirksam erklärt, weil die Erbeinsetzung beider Kinder wechselbezüglich und bindend ist, vgl. Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 13 Rn 1.