← Kolumnen 2026
Klimesch hat Recht

Testament X und Y

Frage: Meine Eltern haben sich 1996 in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und mich und meine Schwester als Schlusserben zu je ½ bestimmt. Nach dem Tod meines Vaters hat meine Mutter mit weiterem Testament von 2022 meine Schwester als Alleinerbin eingesetzt. Erbt sie alles?

Antwort: Nein! In einem von meiner Kanzlei betriebenen Erbscheinverfahren hat das Amtsgericht Ulm das Einzeltestament von 2022 gem. § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB analog für unwirksam erklärt, weil die Erbeinsetzung beider Kinder wechselbezüglich und bindend ist, vgl. Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 13 Rn 1.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

Ihr Fall liegt ähnlich?

Jetzt beraten lassen →