Frage: Unser Vermieter hat uns wegen Eigenbedarfs aus der Wohnung gekündigt. Wie sich später herausstellte, war der Eigenbedarf nur vorgetäuscht. Wir zahlen jetzt eine um € 600 teurere Miete. Können wir die Mietdifferenz als Schadensersatz tatsächlich nur für 3,5 Jahre verlangen?
Antwort: Nein! Sie können den monatlichen Mietdifferenzschaden von € 600 auf unbegrenzte Dauer als monatliche Raten verlangen, vgl. LG Kassel, ZMR 2025, 403; AG Kreuzberg, ZMR 2025, 338. Allenfalls kommt eine zeitliche Begrenzung des Schadensersatzanspruchs gem. § 544 BGB analog auf 30 Jahre in Betracht, vgl. Klimesch, IMR 2022, 381.