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Klimesch hat Recht

Eigentümerversammlung – Beschluss-Sammlung

Frage: Letzte Woche hat eine Eigentümerversammlung stattgefunden. Ich möchte mehrere Beschlüsse anfechten, doch der Verwalter reagiert nicht auf mein Verlangen nach Einsicht in die Beschluss-Sammlung. Was kann ich tun?

Antwort: Doppelter Fail! Meine Kanzlei hat in so einem Fall erfolgreich eine einstweilige Verfügung erstritten, vgl. AG München, BeckRS 2022, 25493. Nach § 24 Abs. 7 u. 8 WEG muss der Verwalter eine Beschluss-Sammlung führen und die Beschlüsse unverzüglich, d.h. nach längstens 3 Tagen eintragen, widrigenfalls eine schwere Pflichtverletzung vorliegt, die zur Abberufung des Verwalters berechtigt, LG Karlsruhe, ZWE 2013, 36.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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