Frage: Ich bin nebenberuflicher Landwirt und im Bebauungsplanverfahren habe ich Einwendungen gegen die geplante Bebauung des Nachbargrundstücks formuliert, weil durch den geplanten Zaun an der Grenze zu meinem Feld die Bewirtschaftung erschwert wird. Obwohl die Stadt meine Einwendungen als 3 m-Grenzabstand in den Bebauungsplan aufgenommen hat, hat sie die Baugenehmigung für Gewerbehalle und Zaun erteilt, angeblich weil unter der Überschrift „Hinweise“ im B-Plan keine verbindliche Festsetzung vorliegt. Kann ich klagen?
Antwort: Ja! Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat aktuell meiner Baunachbarklage gegen die Stadt Donauwörth stattgegeben, weil eine rechtsverbindliche Festsetzung vorliegt, vgl. VGH München, BayVBl. 2026, 235.