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Klimesch hat Recht

Pflichtteil und Immobilien

Frage: Worauf achtet Ihre Kanzlei besonders, wenn es um Erbrecht geht, namentlich um Pflichtteilsansprüche?

Antwort: Meine Kanzlei legt besonderes Augenmerk auf die Bewertung von im Nachlass befindlichen Immobilien, wir arbeiten eng mit einem Sachverständigen zusammen und ziehen einschlägige Fachliteratur („den Kleiber“) heran, um eine mögliche Unterbewertung der Immobilien zulasten des Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden. Umgekehrt konnte ich mich etwa im Pflichtteilsprozess beim LG München II (Az. 12 O 3227/23 Erb) gegen einen anwaltlichen Lokalmatador im Rahmen der Abwehr von Pflichtteilsforderungen weitgehend durchsetzen und den Verkehrswert für den Erben drücken.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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