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Klimesch hat Recht

Treppengeländer

Frage: Ich bin Eigentümer eines 1912 errichteten Altbaus. Kann ich mich gegen einen Bescheid des Bauamtes wehren, wonach ich binnen 4 Monaten die niedrigen Treppengeländer auf die Umwehrungshöhen der DIN 18065 anpassen muss – bis 12 m Absturzhöhe: 0,90 m, ab 12 m Höhe: 1,10 m?

Antwort: Unbedingt! Im geschilderten Fall war mein Eilantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolgreich, vgl. BayVGH, BayVBl. 2009, 637. Zwar kann die Baubehörde gem. Art. 54 Abs. 4 BayBO auch an bestandsgeschützte Häuser nachträgliche Anforderungen stellen. Es fehlt jedoch bei jahrzehntelanger unfallfreier Nutzung an der geforderten konkreten Absturzgefahr.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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