Frage: Unsere Eigentümergemeinschaft (WEG) wird über den Heizungskeller der Nachbar-WEG versorgt (Grunddienstbarkeit). Nun hat diese angekündigt, Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen, so dass nicht nur unsere Gasversorgung unterbrochen wird, sondern auch der Zugang zu unserem Heizungskeller dauerhaft verbaut wird. Können wir die Baumaßnahmen stoppen?
Antwort: Ja! Im beschriebenen Fall hat meine Kanzlei aktuell binnen 3 Tagen beim Landgericht Augsburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, vgl. LG Augsburg, BeckRS 2025, 31196. Das Landgericht hat das Verbauen des Zugangs zum Heizungskeller und das Abstellen der Gasversorgung an mehr als 5 Tagen (für mehr als 3 Stunden) wegen verbotener Eigenmacht untersagt.