Frage: Ich bin der uneheliche Sohn meines kürzlich verstorbenen, schwerreichen Vaters. In den 80er Jahren habe ich einen Abfindungs- und Erbverzichtsvertrag unterschrieben. Der Anwalt meines Vaters hat dessen Vermögen damals kleingerechnet, ich war mit 19 Jahren jung und unerfahren. Bleibt mir nur die damalige Abfindung von DM 19.500,00 oder steht mir ein Anteil am Millionenerbe zu?
Antwort: Letzteres! Das OLG München hat in der ähnlich gelagerten Causa Wildmoser entschieden, dass der Pflichtteilsverzicht wegen der jugendlichen Unerfahrenheit und der Verschleierung der wahren Vermögensverhältnisse gem. § 138 BGB sittenwidrig und damit nichtig ist, ZEV 2006, 313.