Frage: Sie und Ihre Kanzlei Klimesch & Kollegen haben ja in einem Gemeinschaftsprojekt mit den RAen Andreas Feuersinger und Maximilian Schmid den Bau von drei Stadthäusern und die Fällung mehrerer alter Bäume in München-Sendling im Eilverfahren gestoppt! Was bedeutet das?
Antwort: Es gibt keine Nachverdichtung um jeden Preis, vgl. BayVGH, BeckRS 2025, 31083. Es muss das Baurecht beachtet werden, etwa ob sich das Bauvorhaben gem. § 34 BauGB einfügt. Weiter rechne ich damit, dass sich die Rechtslage zugunsten des Baumschutzes dreht und künftig Baumrecht vor/neben Baurecht gilt, vgl. Klimesch/Hiederer, BayVBl. 2024, 469.