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Klimesch hat Recht

Bäume und Bauen

Frage: Sie und Ihre Kanzlei Klimesch & Kollegen haben ja in einem Gemeinschaftsprojekt mit den RAen Andreas Feuersinger und Maximilian Schmid den Bau von drei Stadthäusern und die Fällung mehrerer alter Bäume in München-Sendling im Eilverfahren gestoppt! Was bedeutet das?

Antwort: Es gibt keine Nachverdichtung um jeden Preis, vgl. BayVGH, BeckRS 2025, 31083. Es muss das Baurecht beachtet werden, etwa ob sich das Bauvorhaben gem. § 34 BauGB einfügt. Weiter rechne ich damit, dass sich die Rechtslage zugunsten des Baumschutzes dreht und künftig Baumrecht vor/neben Baurecht gilt, vgl. Klimesch/Hiederer, BayVBl. 2024, 469.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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