Frage: Wir haben unserem Sohn ein Haus geschenkt. Im notariellen Überlassungsvertrag findet sich eine Klausel, wonach unser Sohn zur Beheizung des Hauses und zur Zahlung einer Leibrente verpflichtet ist. Nun bestellt er kein Heizöl mehr und friert uns aus, auch die Geldrente zahlt er nicht. Können wir das Haus wegen „groben Undanks“ zurückfordern?
Antwort: Ja! Auch die Verletzung einer zivilrechtlichen Pflicht, namentlich einer solchen den Schenkungsgegenstand betreffend, kann eine schwere Verfehlung gem. § 530 Abs. 1 BGB darstellen, die zum Widerruf der Schenkung berechtigt, vgl. Harke, in: BeckOGK, BGB, § 530 Rn 21 u 22.