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Klimesch hat Recht

Bebauungsplan – Alternativstandorte

Frage: Die wollen mir ein Gewerbegebiet direkt vor meine Nase setzen! Unsere Siedlung möchte das nicht, zumal auch wertvolle Biotope zerstört würden. Dabei gibt es viel geeignetere Alternativstandorte. Kann ich als betroffener Grundstückseigentümer bzw. ein anerkannter Umweltverband den Bebauungsplan angreifen?

Antwort: Ja! Sowohl im Bebauungsplanverfahren als auch im Straßenfachplanungsverfahren müssen Alternativstandorte und Alternativtrassen geprüft werden, vgl. VGH Mannheim, BauR 2023, 46; OVG Koblenz, NVwZ-RR 2013, 586. Gibt es eine eindeutig geeignetere („schonendere“) Planungsvariante, ist der Bebauungsplan bzw. Planfeststellungsbeschluss abwägungsfehlerhaft, vgl. VGH München, BeckRS 2012, 54819.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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