Frage: Mein verstorbener Onkel hat meine Cousine als Vorerbin bestimmt, die aus Mitteln der Vorerbschaft Immobilien gekauft hat. Sie ist nun verstorben. Kann mein Anwalt beim Grundbuchamt gegen die von ihr als deren Alleinerbin eingesetzte Tochter meine Eintragung als Eigentümer der Immobilien beantragen, weil die Immobilien gem. § 2111 BGB („Ersetzung“) in meine Nacherbschaft fallen?
Antwort: Das geht schief! Mit öffentlichen Urkunden gem. § 29 GBO lässt sich der Immobilienerwerb aus Vorerbschaftsvermögen kaum nachweisen, vgl. OLG München, ErbR 2025, 1015. Richtig wäre eine Klage auf Berichtigungsbewilligung gem. § 894 BGB!