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Klimesch hat Recht

Wohnungsbesichtigung

Frage: Ich bin Vermieter und habe mehrfach vergeblich versucht, die Wohnung meines Mieters zu besichtigen. Wir müssen mit Handwerkern dringend in die Wohnung, weil neue Fenster eingebaut werden sollen und wir zudem die Wohnung auf einen Wasseraustritt hin überprüfen müssen. Kann ich meinem Mieter kündigen?

Antwort: Ja! Wenn der Mieter eine begründet-anlassbezogene Wohnungsbesichtigung beharrlich verweigert, droht ihm tatsächlich die Kündigung, vgl. BGH, NJW 2015, 2417. Im erwähnten Fall war die Räumungsklage meiner Kanzlei auch in zweiter Instanz beim Landgericht München II erfolgreich, vgl. Urt. v. 24.02.2026 – 12 S 1472/25 (vorhergehend: AG Fürstenfeldbruck, BeckRS 2025, 7994).

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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