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Klimesch hat Recht

Unpünktliche Mietzahlung

Frage: Ich habe Fragen zur Kündigungsmöglichkeit wegen unpünktlicher Mietzahlungen: Stellen Mietzahlungen, die erst nach dem 3. Werktag eines Monats erfolgen, einen Kündigungsgrund dar?

Antwort: Das kommt darauf an: Grundsätzlich sind verspätete Mietzahlungen eine mietvertragliche Pflichtverletzung und sie können auch einen Kündigungsgrund darstellen, vgl. BGH, NJW 2006, 1585. Dabei reicht eine einmalige unpünktliche Zahlung für eine Kündigung nicht aus, zudem bedarf es einer vorherigen Abmahnung. Von einer nachhaltigen und damit kündigungsrelevanten Zahlungsunpünktlichkeit ist (erst) auszugehen, wenn der Mieter innerhalb eines Jahres 6 Zahlungstermine überschreitet, vgl. Streyl, in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, § 543 Rn 25.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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