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Klimesch hat Recht

Treppengeländer

Frage: Ich bin Eigentümer eines 1900 errichteten Altbaus. Nach einer behördlichen Ortsbegehung durch einen Mitarbeiter der Lokalbaukommission (LBK) flatterte mir ein Bescheid ins Haus, dass ich binnen 4 Monaten die alten Treppengeländer erhöhen muss, auf eine Höhe von 0,90 m bzw. 1,10 m. Kann ich mich gegen die bauaufsichtliche Verfügung wehren?

Antwort: Ja! Sie müssen binnen Monatsfrist Klage beim Verwaltungsgericht ggf. in Kombination mit einem Eilantrag einreichen! Im geschilderten Fall hat mir der Bayerische Verwaltungsgerichtshof Recht gegeben, dass keine konkrete Absturzgefahr iSv Art. 54 Abs. 4 BayBO vorliegt, vgl. BayVGH, BayVBl. 2009, 637.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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