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Klimesch hat Recht

Schwarzbau I

Frage: Meine alte Schwiegermutter bewohnt ein kleines Häuschen, das schon seit 50 Jahren steht, aber offenbar keine Baugenehmigung hat. Nun habe ich eine Beseitigungsverfügung der Lokalbaukommission erhalten und soll binnen 3 Monaten ab Bestandskraft des Bescheides das Haus abreißen, weil es sich um einen Schwarzbau handelt. Kann ich klagen?

Antwort: Ja! Ich habe im geschilderten Fall erfolgreich gegen die Stadt München geklagt. Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Die Frist von 3 Monaten ist im Hinblick auf die Wohnnutzung zu kurz und damit unverhältnismäßig, vgl. VG München, NVwZ-RR 2011, 672.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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