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Klimesch hat Recht

Pflichtteil

Frage: Mein Vater hat vor 20 Jahren nochmals geheiratet und den halben Anteil am Haus auf meine Stiefmutter eintragen lassen. Sie ist nach seinem kürzlichen Tod laut Testament Alleinerbin. Mehrt die an Stiefmutter verschenkte Haushälfte meinen Pflichtteil?

Antwort: Ja! Wegen vor dem Tod verschenkter Vermögenswerte und Immobilien besteht i.d.R. ein sog. Pflichtteilsergänzungsanspruch, § 2325 Abs. 1 BGB. Bei einer Schenkung unter Eheleuten beginnt auch die 10-Jahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB („Abschmelzung“) nicht zu laufen, so dass der vor 20 Jahren an Ihre Stiefmutter überlassene Hausanteil pflichtteilserhöhend ist, vgl. Birkenheier, in: jurisPK-BGB, § 2325 Rn 211.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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