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Klimesch hat Recht

Laden

Frage: Im Erdgeschoss unserer Wohnungseigentumsanlage betreiben drei Eigentümer jeweils einer Teileigentumseinheit eine Eisdiele, eine Gastwirtschaft und einen Dönerimbiss. Dürfen sie das, wenn die Teileigentumseinheiten in der Teilungserklärung als „Laden“ bezeichnet sind?

Antwort: Grundsätzlich: nein! Soweit eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter vorliegt, sind alle drei genannten Nutzungsarten in einer Ladeneinheit unzulässig, vgl. BGH, NJW 2020, 921 – Eisdiele; BGH, NJW 2016, 53 – Gaststätte; LG München I, ZMR 2020, 1042 – Dönerimbiss. Jeder Eigentümer hat gem. § 18 Abs. 2 WEG einen klagbaren Anspruch gegen die WEG, dass sie gegen die Störer vorgeht, vgl. LG München I, ZWE 2024, 278.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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