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Klimesch hat Recht

Grundstücksvermächtnis

Frage: Meine Tante hat mir ein Reihenhaus als Vermächtnis zugewendet. Jetzt ist sie verstorben und mein als Alleinerbe eingesetzter Onkel will das Haus verkaufen! Kann ich den Verkauf verhindern?

Antwort: Ja! Im geschilderten Fall habe ich eine einstweilige Verfügung beim Landgericht Augsburg (Az. 035 O 4061/22) erwirkt und das Grundbuch beim Amtsgericht Aichach sperren lassen. Nach §§ 885 Abs. 1, 883 Abs. 1 BGB kann im Wege einer einstweiligen Verfügung eine sog. Sicherungsvormerkung ins Grundbuch eingetragen werden, um den Vermächtnisgegenstand (Haus, Eigentumswohnung, Grundstück) vor einem Verkauf oder vor Belastungen (sc. Grundschuld, Hypothek) zu schützen.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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