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Klimesch hat Recht

Geplündertes Konto

Frage: Meine verstorbene Mutter hatte ein erhebliches Geldvermögen auf den Konten. Davon ist nach Ihrem Tod fast nichts übrig. Meine Schwester hat die Konten mit ihrer Bankvollmacht fast vollständig abgeräumt – angeblich alles für meine Mutter! Habe ich Anspruch auf das geplünderte Bankvermögen?

Antwort: Ja! Soweit Ihre Schwester nicht belegen kann, wofür genau sie die abgehobenen Geldbeträge verwendet hat und dass diese allein Ihrer Mutter zugutekamen, bestehen hier Rückforderungsansprüche des Nachlasses gegen Ihre Schwester aus § 667 BGB, vgl. OLG Düsseldorf, ErbR 2022, 1034. Ihr Pflichtteil bzw. Ihr Erbteil erhöhen sich quotal um das geplünderte Geld.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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