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Klimesch hat Recht

Freiflächengestaltungssatzung

Frage: Ich bin Gemeinderätin. Unsere Gemeinde verfügt seit 2009 über eine Freiflächengestaltungssatzung mit Regelungen über die Bepflanzung von Gärten (u. a. heimische Gehölze statt Thuja und Kirschlorbeer). Sind derartige Vorgaben nach der Novelle der Bayerischen Bauordnung 2025 noch möglich?

Antwort: Ja! Zwar treten Freiflächengestaltungssatzungen gem. Art. 83 Abs. 1 Satz 1 BayBO zum 01.10.2025 außer Kraft, vgl. Kraus/Römer, BayVBl. 2025, 217. Aber Ihre Gemeinde kann die genannten, ökologisch sinnvollen Vorgaben über das Bauplanungsrecht erreichen, indem sie einfach gem. § 9 Abs. 1 Nr. 25 BauGB einen Grünordnungsbebauungsplan für das Gemeindegebiet mit inhaltsgleichen Vorgaben erlässt.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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