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Klimesch hat Recht

Ersatzerbe

Frage: Meine Tante ist gestorben. Sie hat meine Mutter (sc. ihre Cousine) als Erbin zu ½ eingesetzt. Allerdings lebt meine Mutter nicht mehr. Habe ich Anspruch auf diesen Erbteil, auch wenn ich im Testament nicht ausdrücklich als Ersatzerbin benannt bin?

Antwort: Evtl. ja! Ihre Einsetzung als Ersatzerbin nach Ihrer vorverstorbenen Mutter kann sich aus einer ergänzenden Testamentsauslegung ergeben, vgl. OLG München, ErbR 2018, 456. Wenn es Ihrer Tante nicht darauf ankam, gerade Ihre Mutter zu bedenken, sondern den entsprechenden Familienzweig („Stamm“), kann man Ihre Erbeinsetzung in das Testament „hineinlesen“.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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