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Klimesch hat Recht

Eigenbedarf

Frage: Unser Vermieter hat uns unter dem Vorwand des Eigenbedarfs aus der Wohnung gekündigt; dieser war jedoch vorgetäuscht. Wir zahlen jetzt eine um € 600 teurere Miete. Stimmt es, dass wir als Schadensersatz nur die Mietdifferenz für 3,5 Jahre verlangen können?

Antwort: Nein! Laut einem aktuellen, von mir veröffentlichten Urteil können Sie den monatlichen Differenzmietschaden auf unbegrenzte Dauer verlangen, dann als monatliche Raten und nicht als Einmalbetrag, vgl. AG Kreuzberg, WuM 2025, 40. Denkbar wäre allenfalls, mit dem Amtsgericht München den Schadensersatzanspruch auf 30 Jahre zu befristen, so Klimesch, IMR 2022, 381.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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