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Klimesch hat Recht

Bürgerbegehren

Frage: Durfte der Münchner Stadtrat am 30. April 2025 das Hochhaus-Bürgerbegehren mehrheitlich als unzulässig ablehnen, wonach die Bebauung im Umfeld der Paketposthalle eine Höhe von 60 m nicht überschreiten soll?

Antwort: Nein! Ich rechne mit einem Erfolg der Klage der Initiatoren (Robert Brannekämper MdL u.a.). Nach neuer und geänderter Rechtsprechung dürfen Bürgerbegehren in die planerische Abwägung eingreifen und einen Rahmen für die Bauleitplanung vorgeben, vgl. BayVGH, BayVBl. 2006, 405. Die Beschränkung der Gebäudehöhe auf immerhin 60 m belässt der Stadt genug Abwägungsspielraum, vgl. BayVGH, BayVBl. 2020, 522; Widtmann/Grasser/Glaser, GO, Art. 18a Rn 8.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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