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Klimesch hat Recht

Zwei Testamente

Frage: Meine Eltern haben sich 1996 in einem gemeinschaftlichen Testament gegenseitig zu Erben eingesetzt und mich und meinen Bruder als Schlusserben zu je ½ bestimmt. Nach dem Tod meines Vaters hat meine Mutter mit weiterem Testament von 2020 meinen Bruder als Alleinerben eingesetzt. Erbt mein Bruder alles?

Antwort: Nein! Im Nachlassverfahren beim Amtsgericht Ulm habe ich einen Erbschein zu ½ erwirkt! Das Einzeltestament von 2020 ist gem. § 2289 Abs. 1 Satz 2 BGB unwirksam, weil es der wechselbezüglichen Erbeinsetzung der beiden Söhne als hälftige Schlusserben im gemeinschaftlichen Testament widerspricht, vgl. Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 13 Rn 1.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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