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Klimesch hat Recht

Undichtes Dach

Frage: In meiner Dachgeschosswohnung sind Decken und Wände nass, es kommt zu Schimmelbildung. Schadensursache ist eine Undichtigkeit im Dachbereich. Meinen Antrag auf Sanierung hat die Eigentümerversammlung (ETV) abgelehnt. Was tun?

Antwort: Die Lösung: den ablehnenden Negativbeschluss binnen Monatsfrist (ab ETV!) gerichtlich anfechten und zugleich Beschlussersetzungsklage gem. § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG erheben! Der einzelne Eigentümer hat gem. § 18 Abs. 2 WEG einen klagbaren Anspruch auf Instandsetzung, wenn es zu einer Durchfeuchtung der Wände kommt und die Wohnung nur eingeschränkt nutzbar ist, vgl. BGH, NJW 2018, 3238; LG Karlsruhe, IMR 2024, 334.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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