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Klimesch hat Recht

Undankbarer Sohn

Frage: Ich habe meinem Sohn eine Eigentumswohnung geschenkt. Seitdem ist er wie ausgewechselt und behandelt mich sehr schlecht. Beim letzten Besuch hat er mich als „gestörten Asi“ beleidigt. Kann ich die geschenkte Immobilie zurückfordern?

Antwort: Tatsächlich: ja! Sie können den Überlassungsvertrag („Schenkung“) wegen groben Undanks gem. § 530 Abs. 1 BGB widerrufen. Schwere Beleidigungen erfüllen den Tatbestand des groben Undanks und berechtigen zum Widerruf der Schenkung, vgl. OLG Brandenburg, BeckRS 2012, 18814: „senil, bekloppt“; OLG Köln, ZEV 2002, 814: „asozialer Asi“; OLG Hamm, FamRZ 2001, 545: „geisteskrank“.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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