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Klimesch hat Recht

Treppengeländer

Frage: Ich bin Eigentümer eines 1900 errichteten Altbaus. Nun flattert mir ein behördlicher Bescheid ins Haus, dass ich binnen 4 Monaten die niedrigen Treppengeländer auf die Umwehrungshöhen der DIN 18065 anpassen muss – bis 12 m Absturzhöhe: 0,90 m, ab 12 m Höhe: 1,10 m. Kann ich mich wehren?

Antwort: Ja! Im geschilderten Fall war mein Eilantrag zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) erfolgreich, vgl. BayVGH, ZMR 2009, 566. Eine konkrete Absturzgefahr gem. Art. 54 Abs. 4 BayBO besteht bei jahrzehntelanger unfallfreier Nutzung nicht. Zudem liegt ein willkürliches Herausgreifen vor, nachdem die Baubehörde gegen die Nachbarhäuser nicht vorgeht.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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