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Klimesch hat Recht

Spielhalle

Frage: Ich bin Gewerberaummieter und betreibe zwei Spielhallen im selben Gebäude. Nun haben sich die Vorschriften zum Glücksspielrecht dahingehend geändert, dass nur noch maximal eine Spielhalle je Gebäude untergebracht sein darf, § 25 Abs. 2 GlückStV 2021. Eine Erlaubnis für die zweite Spielhalle gem. Art. 15 Abs. 3 AGGlückStV habe ich nicht mehr erhalten. Kann ich die Miete mindern, wenn mein Mietvertrag noch bis 2028 läuft?

Antwort: Ja! Die Miete ist auf Null gemindert, weil das Risiko einer behördlichen Genehmigung der Spielhalle hier gebäudebezogen ist und den Vermieter trifft, vgl. OLG Brandenburg, MietRB 2024, 282.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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