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Klimesch hat Recht

Naturgarten

Frage: Mein Mann und ich haben einen Reihenhaus-Garten mit Zierrasen und Kirschlorbeersträuchern. Können wir einen Naturgarten mit heimischen Wildsträuchern und Wildblumenwiese anlegen?

Antwort: Ja, der Naturgarten ist eine zulässige Gartenform, vgl. LG Köln, ZMR 2011, 955. Probieren Sie doch anstelle von Kirschlorbeer und anderen sterilen Baumarkt-Gewächsen einfach mal heimische Sträucher! Für Schmetterlinge wertvoll: Faulbaum, Kreuzdorn, Rote Heckenkirsche, Schlehe, Salweide, Wildrosen und alle Obstgehölze. Faulbaum und Kreuzdorn sollten in keinem Garten fehlen, sind erhältlich bei Dehner Gartencentern (Rain, Augsburg, Senden, Neu-Ulm, Königsbrunn u. a.) und beim Gartencenter Seebauer (München). Mehr unter www.naturgarten-muenchen.de.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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