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Klimesch hat Recht

Kanal

Frage: Unter der öffentlichen Straße, die an unserem Grundstück in Penzberg vorbeiführt, verlaufen ein Abwasserkanal und Wasserleitungen. An diesen kam es zu einem Wasserrohrbruch. Das Wasser ergoss sich bis in unseren Keller und verursachte einen Wasserschaden. Können die Stadtwerke die Regulierung des Schadens unter Hinweis auf ein fehlendes Verschulden ablehnen?

Antwort: Nein! Zwar wird im deutschen Recht grundsätzlich nur bei Verschulden gehaftet. Hiervon gibt es Ausnahmen: Für Leitungsanlagen, wozu Wasserleitungen, Gas- und Elektroleitungen und Kanäle gehören, ordnet § 2 Abs. 1 HaftPflG die verschuldensunabhängige Haftung an, vgl. Filthaut/Piontek/Kayser, Haftpflichtgesetz, § 2 Rn 11.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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