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Klimesch hat Recht

Gebäudeversicherung

Frage: Ich habe zwei Wasserschäden in meiner Wohnungseigentumsanlage (WEG) verursacht. Können mich die WEG und die darunter befindlichen Eigentümer verklagen?

Antwort: Überraschend: wenn ein versicherter Leitungswasserschaden vorliegt, dann nein! Geschädigte Miteigentümer – und wohl auch die WEG (noch ungeklärt) – müssen sich an die Gebäudeversicherung halten, BGH, NZM 2007,88. Die Treuepflicht unter Wohnungseigentümern verbietet Ihre Inanspruchnahme, wenn der Wasserschaden oder Brandschaden vom Gebäudeversicherungsvertrag gedeckt ist! Daran ändert auch eine – ggf. unberechtigte – Deckungsablehnung durch den Gebäudeversicherer nichts.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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