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Klimesch hat Recht

Eigentümerversammlung

Frage: In unserer Wohnungseigentumsanlage (WEG) fand im September die ordentliche Eigentümerversammlung (ETV) statt. Der Verwalter hat die ETV auf 16.00 Uhr terminiert, sodass ich nicht teilnehmen konnte, weil ich berufstätig bin. Kann ich die gefassten Beschlüsse anfechten?

Antwort: Ja! Soweit nicht Besonderheiten hinzutreten (z. B. außergewöhnlich umfangreiche Tagesordnung), darf eine ETV an Werktagen nicht vor 17.00 Uhr stattfinden, vgl. Staudinger/Häublein, WEG, § 24 Rn 140. Ich habe im Jahr 2004 auch eine Entscheidung des Landgerichts München I erstritten, wonach eine ETV i.d.R. erst ab 17.00 Uhr stattfinden darf, vgl. LG München I, NZM 2005, 591.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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