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Klimesch hat Recht

Weihnachten

Frage: Ich habe in der Adventszeit einen weihnachtlichen Kranz außen an der Wohnungstür, mein Nachbar hängt ganzjährig Plakate mit politischen Botschaften auf. Dürfen wir das in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)?

Antwort: Sie ja, er nein! Die politischen Plakate am Gemeinschaftseigentum (sc. der Wohnungsabschlusstür) verstoßen gegen das wohnungseigentumsrechtliche Rücksichtnahmegebot. Hingegen ist der Kranzschmuck in der Adventszeit als sozialadäquat und üblich hinzunehmen, vgl. AG Hamburg, ZMR 2012, 139.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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