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Klimesch hat Recht

Vögelfüttern

Frage: Ich füttere im Winter am Balkon immer meine Singvögel. Eine Nachbarin will klagen, weil Vogelkot und Futterreste auf ihren Balkon gelangen. Zudem kommen gelegentlich auch Tauben an das Vogelhäuschen. Kann die Nachbarin mir das Vögelfüttern verbieten?

Antwort: Nein! Das Füttern der Singvögel auf dem Balkon ist erlaubt, selbst wenn dabei Dreck abfällt, vgl. LG Berlin, ZMR 2012, 440. Die gegenteilige Ansicht des AG Frankfurt (IMR 2022, 399) ist mit Art. 20a GG (Staatsziel Umweltschutz) nicht vereinbar, vgl. Klimesch, IMR 2021, 133. Unsere Singvögel lieben besonders: Rosinen, (getrocknete) Mehlwürmer, gehackte Erdnüsse, geschälte Sonnenblumenkerne, ölgetränkte Haferflocken.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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