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Klimesch hat Recht

Neujahr

Frage: Ex-Finanzminister Schäuble rät Eigentümern und Mietern, doch einen Pullover anzuziehen. Aber mal ernsthaft: Auf welche Mindesttemperaturen habe ich als Wohnungseigentümer bzw. als Mieter einen Anspruch?

Antwort: Es ist umstritten, welche Behaglichkeits- bzw. Wohlfühltemperatur in Eigentumswohnungen und Mietwohnungen erreicht werden muss. Ich vertrete die Auffassung, dass ganzjährig und zu jeder Tageszeit eine Temperatur von 22–23 °C erreicht werden muss, vgl. Klimesch, IMR 2023, 1; so auch Siegmund, in: Blank/Börstinghaus/Siegmund, Miete, § 536 Rn 82.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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