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Klimesch hat Recht

Maklerprovision

Frage: Wir haben unser Haus über einen Makler gekauft. Für den Verkäufer war im Verkaufsfall eine Provision von 3 % inkl. Mehrwertsteuer fällig. Im Exposé bot der Makler das Haus mit Käuferprovision von 3,57 % inkl. Mehrwertsteuer an, also mit einer um 0,57 % höheren Provision für uns als Käufer. Kann der Makler von uns die Provision verlangen?

Antwort: Nein! Der Maklervertrag ist gem. § 656c BGB nichtig, weil er gegen das sog. Halbteilungsprinzip verstößt, vgl. LG München II, MietRB 2023, 170. Sind Verkäufer- und Käuferprovision unterschiedlich hoch, verliert der Makler die komplette Provision (a.A. Grüneberg/Retzlaff, BGB, § 656c Rn 4a).

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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