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Klimesch hat Recht

Krank und abgezockt

Frage: Mein Onkel war nach einer Krebs-OP gesundheitlich schwer angeschlagen. Ein 30-Jähriger aus dem Ort hat sich erst mit kleinen Hilfeleistungen (Einkäufe, Arztfahrten) das Vertrauen meines Onkels erschlichen und sich anschließend mehrere Grundstücke schenken lassen. Kann mein Onkel die Grundstücke zurückfordern?

Antwort: Ja! Der notarielle Überlassungsvertrag ist wegen Sittenwidrigkeit gem. § 138 BGB nichtig. Im geschilderten Fall habe ich beim Landgericht Memmingen eine einstweilige Verfügung erwirkt und beim Amtsgericht Günzburg eine Sicherungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen, damit die Grundstücke nicht weiterverkauft werden können, vgl. LG Memmingen, Beschl. v. 03.07.2023 – 21 O 864/23.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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