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Klimesch hat Recht

Gewerberaummiete

Frage: Meine Firma ist Mieter einer Gewerbeimmobilie. Nun sind die Leitungen durchgerostet und müssen erneuert werden. Zudem sind die Fenster marode und müssen ausgetauscht werden. Der Vermieter meint, dass meine Firma aufgrund einer Klausel im Gewerbemietvertrag („Mieter übernimmt die Instandsetzung innerhalb der Mietsache“) für die Instandsetzungsarbeiten zuständig und kostenpflichtig sei. Hat er Recht?

Antwort: Nein! Zwar kann die Instandsetzung in gewerblichen Mietverträgen in engen Grenzen auf den Mieter übertragen werden. Allerdings muss die AGB-Klausel eine Begrenzung auf durch den Mietgebrauch veranlasste Instandsetzungsarbeiten ebenso enthalten wie eine Kostenobergrenze, vgl. OLG Frankfurt, ZMR 2021, 384​:contentReference[oaicite:3]{index=3}.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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