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Klimesch hat Recht

Geschäftsraummiete II

Frage: Ich vermiete Räume an eine Gaststätte, ein Fitnessstudio, einen Supermarkt und zwei Läden. Nun habe ich meine Mieter wegen diverser Verstöße gegen ihre mietvertraglichen Pflichten (Verstöße gegen den Brandschutz, Lärmstörungen u. a.) abgemahnt und die fristlose Kündigung der teils bis zum Jahre 2028 befristeten Mietverträge angedroht. Können meine Mieter gegen die Abmahnungen gerichtlich vorgehen?

Antwort: Nein! Anders als im Arbeitsrecht können sich Mieter von Geschäftsräumen oder Wohnräumen nicht gerichtlich gegen eine vom Vermieter ausgesprochene Abmahnung wehren, vgl. BGH, NJW 2008, 1303. Allerdings würde in einem späteren Räumungsprozess voll geprüft, ob die Abmahnung zurecht erfolgte.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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