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Klimesch hat Recht

Erbe und Schenkung I

Frage: Meine Eltern haben im Jahre 2017 mehrere Immobilien auf meinen Bruder übertragen. Nun sind meine Eltern verstorben, beide Geschwister erben je zur Hälfte. Stehen mir Ansprüche gegen meinen Bruder wegen der zu Lebzeiten verschenkten Immobilien zu?

Antwort: Ja! Ihnen steht gem. § 2326 BGB auch als Erbe ein Pflichtteilsergänzungsanspruch zu, vgl. Krätzschel/Falkner/Döbereiner, Nachlassrecht, § 17a Rn 4. Ihr Bruder zahlt Ihnen also noch ¼ des Werts der verschenkten Immobilien („Pflichtteilsquote“), je nach Überlassungsvertrag ggf. nach Abschmelzung gem. § 2325 Abs. 3 BGB.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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