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Klimesch hat Recht

Bebauungsplan I

Frage: Ich habe gehört, dass es eine neue Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) gibt, wonach zahlreiche Bebauungspläne anfechtbar sind. Stimmt das?

Antwort: Ja! Mit Urteil vom 18.07.2023 – 4 CN 3.22 hat das BVerwG entschieden, dass § 13b BauGB gegen EU-Recht verstößt. Damit sind sämtliche gem. § 13b BauGB im beschleunigten Verfahren erlassenen Bebauungspläne (Wohnnutzung im Außenbereich) binnen Jahresfrist angreifbar. Betroffen sind hunderte Bauvorhaben, etwa das Baugebiet „Heimgartenstraße II“ in Peiting, sowie dutzende weitere Bauvorhaben in Schwaben/Allgäu, im Oberland und im Großraum München und Augsburg.

Über die Kolumne

In „Klimesch hat Recht" beantwortet Rechtsanwalt Martin Klimesch praxisnahe Rechtsfragen zu Immobilien-, Miet- und Erbrecht.

Martin Klimesch
Martin Klimesch Fachanwalt für Miet- u. WEG-Recht

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